
Naturheilkunde unter Druck – TCM, Heilpflanzen und Pilze zwischen Regulierung und Verbot
Naturheilkunde unter Druck – geht es längst nicht mehr nur um den Heilpraktiker?
Seit Jahren sage ich in meinen Kräuterkursen: Wenn wir nicht aufpassen, verlieren wir traditionelles Heilwissen nicht mit einem einzigen großen Verbot – sondern Stück für Stück über Verordnungen, neue Einstufungen und immer höhere bürokratische Hürden.
Und genau diese Entwicklung sollten wir uns genauer anschauen.
Denn die Diskussion betrifft längst nicht mehr nur den Berufsstand der Heilpraktiker. Sie betrifft Heilpflanzen, Vitalpilze, traditionelle chinesische Medizin, Ayurveda – und damit irgendwann möglicherweise auch unsere eigene europäische Pflanzenheilkunde.
Ein Verbot kommt heute selten mit einem großen Knall
Niemand muss morgens verkünden: „Ab heute verbieten wir die Naturheilkunde.“
Viel effektiver funktioniert es über Regulierung.
Eine Pflanze bekommt eine andere rechtliche Einstufung. Ein traditionell verwendetes Produkt gilt plötzlich als „Novel Food“. Für Verkauf oder Bewerbung werden neue Nachweise verlangt. Zulassungsverfahren werden so teuer und aufwendig, dass kleine Kräuterhändler, Pilzproduzenten oder spezialisierte Betriebe sie kaum noch finanzieren können.
Auf dem Papier existiert die Pflanze weiter – praktisch verschwindet sie Stück für Stück aus dem freien Handel.
Genau diese Entwicklung sehe ich kritisch.
Bei verschiedenen Pflanzen und Pilzen wird seit Jahren über Einschränkungen und ihre rechtliche Einordnung gestritten. Dazu gehören unter anderem Einjähriger Beifuß (Artemisia annua), Jiaogulan (Gynostemma pentaphyllum), Ashwagandha (Withania somnifera) und die Schmetterlingstramete (Trametes versicolor, auch Coriolus versicolor).
Jetzt rückt auch die Traditionelle Chinesische Medizin in den Fokus
Dass die Einstufung von TCM-Produkten derzeit tatsächlich behördlich geprüft wird, zeigt die Gemeinsame Expertenkommission von BVL und BfArM.
Auf ihrer 37. Sitzung am 11. März 2025 stand ausdrücklich die „Stellungnahme zur Einstufung von Produkten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)“ auf der Tagesordnung. Die Kommission beschäftigt sich mit sogenannten Borderline-Stoffen, also Produkten, bei denen unter anderem geklärt werden soll, ob sie rechtlich als Lebensmittel oder Arzneimittel einzuordnen sind. (Bfarm)
Das ist zunächst einmal kein Verbot.
Aber genau diese Einstufung kann entscheidende Folgen haben.
Denn wenn ein traditionell medizinisch verwendetes Produkt rechtlich als Lebensmittel behandelt wird, kann plötzlich die europäische Novel-Food-Verordnung relevant werden.
Dann kommt die Novel-Food-Regelung ins Spiel
In meinen Video über die Novel-Food Verordnung erkläre ich ganz genau worum es geht.
Als „Novel Food“ gelten in der EU grundsätzlich Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang innerhalb der Europäischen Union verzehrt wurden. Darunter können ausdrücklich auch Lebensmittel fallen, die außerhalb Europas eine lange traditionelle Verwendung haben. (Food Safety)
Und genau hier liegt ein möglicher Konflikt mit TCM-Arzneidrogen.
Eine Pflanze kann in China seit Jahrhunderten verwendet worden sein – wenn aber kein entsprechender Lebensmittelverzehr innerhalb der EU vor Mai 1997 nachgewiesen werden kann, kann sie trotzdem unter die Novel-Food-Regelung fallen.
Dann ist gegebenenfalls ein Zulassungsverfahren notwendig, bevor sie als Lebensmittel auf den europäischen Markt gebracht werden darf. Die Europäische Kommission beschreibt selbst, dass Novel Foods grundsätzlich einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen bedürfen. (Food Safety)
Für traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten gibt es zwar ein vereinfachtes Verfahren, wenn eine sichere Verwendungsgeschichte nachgewiesen werden kann. Aber auch dafür müssen Unterlagen eingereicht und regulatorische Anforderungen erfüllt werden. (Food Safety)
Und damit stellt sich für mich eine entscheidende Frage:
Wie sinnvoll ist es, eine klassische Arzneidroge erst zum Lebensmittel zu erklären, wenn dadurch anschließend Lebensmittelrecht greift, das ihre Vermarktung möglicherweise erheblich erschwert?
Genau hier entsteht ein strukturelles Problem
Große Unternehmen können aufwendige Zulassungsverfahren, Gutachten und Sicherheitsbewertungen eher finanzieren.
Ein kleiner Kräuterbetrieb, ein spezialisierter Pilzanbieter oder ein traditioneller Importeur möglicherweise nicht.
Damit kann Regulierung einen Markt verändern, ohne dass eine Pflanze ausdrücklich verboten werden muss.
Sie wird nicht verboten – aber der legale Vertrieb kann so aufwendig werden, dass Anbieter aufgeben.
Genau deshalb sollte man diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Die Schmetterlingstramete zeigt das Problem sehr anschaulich
Ein gutes Beispiel ist die Schmetterlingstramete (Trametes versicolor / Coriolus versicolor).
Dieser Pilz spielt seit langem eine Rolle in der asiatischen Heilkunde und wächst gleichzeitig auch bei uns in Deutschland häufig in den Wäldern.
In meinem ursprünglichen Beitrag hatte ich genau auf diesen Widerspruch hingewiesen: Traditionell genutzte Heilpilze können regulatorisch schwer erhältlich werden, obwohl dieselbe Art direkt vor unserer Haustür wächst.
Das zeigt sehr schön, warum Wissen so wichtig ist.
Die Schmetterlingstramete hört nicht auf zu wachsen, nur weil sich ihre rechtliche Einstufung verändert.
Wer sie kennt, erkennt sie.
Wer das Wissen darüber verliert, wird dagegen immer abhängiger davon, was ihm Handel und Industrie noch anbieten.
Qualitätskontrolle: ja – Verdrängung durch Bürokratie: nein
Natürlich braucht es Regeln.
Nicht alles, was „natürlich“ heißt, ist automatisch ungefährlich. Pflanzen und Pilze können hochwirksame Inhaltsstoffe enthalten. Es kann zu Verwechslungen, falschen Dosierungen, Wechselwirkungen, Belastungen durch Schwermetalle oder Pestizide und Qualitätsproblemen kommen.
Deshalb sind Qualitätskontrolle und Verbraucherschutz sinnvoll und notwendig.
Aber zwischen sinnvoller Regulierung und einer Situation, in der jahrhundertealte Heilpflanzen praktisch aus dem Markt gedrängt werden, liegt ein großer Unterschied.
Gerade bei traditioneller Medizin sollte man deshalb genauer unterscheiden:
Ist ein Stoff tatsächlich gefährlich – oder scheitert er hauptsächlich an einer modernen regulatorischen Kategorie?
Die Novel-Food-Regelung ist ursprünglich für etwas anderes gedacht
Die europäische Novel-Food-Regelung soll grundsätzlich sicherstellen, dass neue Lebensmittel geprüft werden, bevor sie breit auf den Markt gelangen.
Das ist zunächst nachvollziehbar.
Doch die Definition umfasst eben auch Produkte, die außerhalb Europas seit langem traditionell gegessen oder verwendet werden, aber innerhalb der EU vor dem Stichtag 1997 keine ausreichende Verzehrgeschichte aufweisen. (Food Safety)
Genau deshalb kann eine Regelung, die ursprünglich Verbraucherschutz schaffen soll, bei traditionellen Heilpflanzen und Pilzen zu einem merkwürdigen Ergebnis führen:
Alt in Asien – aber „neu“ in Europa.
Was kommt als Nächstes?
Hier werde ich hellhörig.
Heute diskutieren Behörden über die Einstufung von TCM-Produkten.
Morgen vielleicht verstärkt über Ayurveda.
Und irgendwann möglicherweise auch über weitere traditionelle Pflanzen unserer eigenen europäischen Kräuterheilkunde.
Diese Sorge habe ich schon länger:
Naturheilkunde verschwindet nicht unbedingt durch ein einziges Verbot. Sie kann auch Stück für Stück verschwinden – durch Regulierungen, die für kleine Anbieter wirtschaftlich nicht mehr zu stemmen sind.
Und genau deshalb sollte man Entwicklungen wie die aktuelle TCM-Einstufung nicht einfach als trockene Verwaltungsfrage abtun.
Es geht auch um Selbstbestimmung
Für mich liegt genau hier der Kern.
Es geht nicht nur um einzelne Pflanzen.
Es geht auch nicht ausschließlich um Heilpraktiker, Ärzte oder Apotheker.
Es geht darum, wie viel Wissen über unsere eigene Gesundheit wir als Gesellschaft noch selbst besitzen.
Kann ich eine Pflanze draußen erkennen?
Weiß ich, wann sie gesammelt wird?
Welche Teile verwendet man?
Wie bereite ich daraus einen Tee, eine Tinktur oder eine Salbe?
Welche Pilze wachsen eigentlich direkt vor unserer Haustür?
Das klingt vielleicht banal. Aber genau dieses Wissen ist innerhalb weniger Generationen fast vollständig aus unserem Alltag verschwunden.
Wissen kann man nicht so leicht verbieten
Eine Schmetterlingstramete wächst nicht deshalb weniger im Wald, weil eine Behörde ihre Vermarktung anders einstuft.
Eine Brennnessel braucht keine Zulassung, um am Wegesrand zu wachsen.
Und ein Mensch, der gelernt hat, Pflanzen und Pilze sicher zu erkennen, besitzt ein Stück Unabhängigkeit, das ihm niemand so einfach nehmen kann.
Die beste Versicherung gegen verlorenes Heilwissen ist deshalb Wissen selbst.
Darum geht es auch in meinen Kursen: Heilpflanzen und Pilze wieder erkennen, verstehen, sammeln und verarbeiten zu lernen – nicht aus Nostalgie, sondern weil dieses Wissen in Zukunft möglicherweise wertvoller wird als je zuvor.
Offizielle Quelle zur TCM-Einstufung: BfArM/BVL – Tagesordnung der 37. Sitzung mit TCM als TOP 9
Hintergrund zur Novel-Food-Regelung der EU: Europäische Kommission – Novel Food
Mein Video zum Thema: Verbot von Heilpflanzen? – Novel Food Verordnung
Naturheilkunde verschwindet nicht unbedingt mit einem großen Verbot. Manchmal reicht es, wenn das Wissen darüber langsam verschwindet.
